Wenn das Haus unter Wasser steht … Elementarschadenversicherung

Schon die Unwetterserie mit Sturm und Hagel in der zweiten Junihälfte hatte Versicherungsschäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht - und dann kam das Juli-Hochwasser. Starkregen, über die Ufer tretende Flüsse und brechende Dämme - die Hochwasserkatastrophe verwüstete weite Teile des Landes. Viele Menschen verloren in diesem Sommer ihr Hab und Gut oder sogar das Dach über dem Kopf.


Die Schäden am Eigenheim nach Starkregen und Hochwasser sind sehr oft dramatisch, und wer Ärger mit seiner Versicherung vermeiden will, muss schnell und richtig reagieren.

Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

  • Schritt eins: Schaden dokumentieren
    Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Angehörigen und machen Sie dann eine aussagekräftige Dokumentation des Schadens (Kamera oder Smartphone).
  • Schritt zwei: Schadensbegrenzung
    Die Versicherung erwartet von Ihnen, dass Sie die Schäden am Haus so gering wie möglich halten. Also sollten Sie beispielsweise nach dem Dokumentieren des Wasserschadens, falls möglich, schon mit dem Abschöpfen oder Trockenlegen beginnen.
  • Schritt drei: Versicherung informieren
    Die Versicherung sollte baldmöglichst informiert werden. Nutzen Sie hier die vielfach angebotene Schadens-Hotline. Mieter wenden sich natürlich an ihren Vermieter.

 

Für Schäden am und im Gebäude sowie rund ums Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Aber Achtung: Schäden am Haus sind von der Wohngebäudeversicherung nur dann abgedeckt, wenn man eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat!

Das bewegliche Gut, also Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat, werden von der Hausratversicherung ersetzt. Aber auch hier gilt, wie bei der Wohngebäudeversicherung: Sie sollten eine zusätzliche Elementarschadenversicherung zur Hausratversicherung abgeschlossen haben.

Wer mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, sollte in der Regel Hochwasser-Schäden an seinem Auto über die KFZ-Versicherung regulieren können.

Und wer wegen der Überflutung nun seinen Sommerurlaub nicht antreten kann, der sollte seine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung checken. Sehr oft sind dort größere Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse mitversichert. Es kann also gut sein, dass die Stornokosten durch diese Versicherung abgedeckt sind.

Die Kosten einer Evakuierung oder Notfallrettung müssen Sie übrigens nicht selbst tragen, hierfür kommt die Kommune auf.


Im Zeichen des Klimawandels wichtiger denn je: Die Elementarschadenversicherung

Vollgelaufene Keller und Erdgeschosse, Sturmschäden, schlimmstenfalls ein unbewohnbar gewordenes Haus, das abgerissen werden muss: Wer im Katastrophenfall keine Elementarschadenversicherung hat, der steht unter Umständen vor dem Nichts. Wer also in einem Risikogebiet lebt, sollte in jedem Fall eine solche Versicherung abschließen.


Steht Ihr Haus in einem Risikogebiet?

Auf der Seite www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/naturgefahren-check können Sie für Ihre Postleitzahl die entsprechenden Informationen abrufen.


Wovor schützt die Elementarschadenversicherung?

„Elementarschäden“ sind Schäden durch Naturgefahren: Überschwemmungen (Starkregen, Hochwasser), Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder -senkungen, Sturm und Hagel.
Auch der durch Rückstau entstehende Schaden, bei dem Wasser in die Rohrleitungen am oder im Gebäude eindringt und durch die Abflüsse über Toilette und Waschbecken ins Haus fließt, fällt darunter.
Sogar Vulkanausbrüche sind mitversichert - was Bewohner der Eifel interessieren könnte.


Was deckt die Versicherung ab?

Abgedeckt sind die Kosten zur Schadensfeststellung und zur Wiederherstellung. Das beinhaltet alle Ausgaben rund um Aufräumen, Abbruch, Reparatur- und Renovierungskosten. Im schlimmsten Fall wird sogar der Neubau des Hauses und die Neuanschaffung von Möbeln übernommen.


Wann greift die Versicherung nicht?

Immer ausgeschlossen sind die Punkte Vorsatz, Sturmflut und ins Gebäude eindringendes Grundwasser. Im letzten Fall zahlt die Versicherung nur, wenn das Grundwasser gemeinsam mit Oberflächenwasser einen Keller geflutet hat. Vorsatz: Wer bei Sturm oder Starkregen Türen und Fenster offen gelassen hat, der steht danach mit seinem Schaden im Regen.

Unser Tipp: Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass im Vertrag auch Schäden durch „grobe Fahrlässigkeit" abgedeckt sind.


Wie teuer ist die Versicherung, wie hoch die Selbstbeteiligung?

Es besteht (noch) keine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, die Versicherung ist freiwillig. Die Absicherung gegen Naturgewalten kann allerdings ins Geld gehen. Man sollte vor dem Abschluss also unbedingt einen Preisvergleich machen. Je nach Anbieter und je nach Risikogebiet liegen die Aufschläge bei 10 bis 35 Prozent.


Kann die Versicherung für jedes Haus abgeschlossen werden?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 99 Prozent der Privathäuser in Deutschland problemlos versicherbar. Nur in Hochrisikogebieten kann es schwierig werden, einen Versicherungsschutz zu bekommen. Hier wird der Versicherer in jedem Fall hohe Beiträge und/oder einen hohen Selbstbehalt verlangen. Möglicherweise - zum Beispiel, wenn ein Gebäude schon von Hochwasser betroffen wurde - können vor Vertragsabschluss auch bauliche Veränderungen verlangt werden, wie zum Beispiel geflieste Räume in Keller und Erdgeschoss, Verlegung der elektrischen Geräte und Heizungsanlage in den ersten Stock und spezielle Fenster.


Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?

Der Anbieter, bei dem Sie Gebäude und Hausrat versichert haben, ist zuerst gefragt. Sollte Ihnen das Angebot nicht zusagen oder eine Zusatzversicherung gar abgelehnt werden, suchen Sie einen neuen Versicherer, der alte Anbieter muss Sie dann vorzeitig aus dem Vertrag lassen, denn der Zusatzbaustein kann nicht einzeln abgeschlossen werden.
Prüfen Sie nun nach, ob die Versicherungssumme Ihres Vertrages immer noch aktuell ist. Sollte der Wert Ihres Hauses inzwischen gestiegen sein (beispielsweise durch Umbau), dann sollten Sie das berücksichtigen. Bei zu niedrig angegebenem Wert kürzt die Versicherung sonst nach einem Schaden ihre Zahlungen.

Auch für Ihre Hausratversicherung gilt: Überprüfen Sie, ob Sie unterversichert sind. Schließen Sie lieber etwas großzügiger ab. Möglich ist hier ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche, den Sie noch zusätzlich aufrunden. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Schäden auch in voller Höhe ersetzt werden.

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