- Wirtschaftskanzlei Baustert und Partner
- Aktuelles
- FG Finanzgeflüster
- Auch ohne Unterschrift gültig: Verträge per E-Mail kündigen
Auch ohne Unterschrift gültig: Verträge per E-Mail kündigen
Nach dem 30. September 2016 abgeschlossene Verträge dürfen per E-Mail gekündigt werden. Ob es sich um Mobilfunk, Strom o.ä. handelt: Unternehmen dürfen für die Kündigung nicht mehr auf einen Brief mit Ihrer Unterschrift besteh

Ausnahmen sind nach wie vor notariell bekundete Verträge (z.B. Immobilienkäufe, Eheverträge), Miet- und Arbeitsverträge.
Zu beachten ist: Sie müssen in Ihrer Kündigungsnachricht eindeutig zu identifizieren sein und im Streitfall beweisen können, dass Ihre Kündigung zugegangen ist. (Speichern der gesendeten Mail oder angeforderte Bestätigung.) Außerdem sollten Sie auf eine digitale Verschlüsselung Ihrer Mail achten.
Individuelle und unabhängige Betreuung
Setzen Sie auf unser Know-how
Vereinbaren Sie einen individuellen Informationstermin
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
zurück zur Übersicht